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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR DEN B2B AUTOHANDEL DER TRADEX.,
EIN GESCHÄFTSBEREICH DER AUTO MEGA STORE GMBH, STAND 11/2020

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäfte der TRADEX., ein Geschäftsbereich der Auto Mega Store GmbH (nachfolgend „Verkäufer“), im Bereich des B2B-Autohandels im inländischen sowie grenzüberschreitenden Handel.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.


2. Angebot - Vertragsschluss

2.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt oder die bestellte Ware liefert.
2.3 Abweichungen von getroffenen Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.


3. Preise - Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Der Kaufpreis ist sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.3 Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.


4. Lieferung - Lieferfristen

4.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verkäufers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
4.2 Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich schriftlich vereinbart wurden.
4.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
4.4 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.


5. Mängelrügen - Gewährleistung

5.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel oder Abweichungen von der Bestellung dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Mängel müssen innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung geltend gemacht werden, andernfalls erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
5.2 Mängelrügen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, es sei denn, die Zurückhaltung oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erfolgt aufgrund eines offensichtlichen Mangels und ist vom Verkäufer schriftlich anerkannt.
5.3 Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen.


6. Haftung

6.1 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2 Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung

EINKAUFSBEDINGUNGEN VON TRADEX.,
EIN GESCHÄFTSBEREICH DER AUTO MEGA STORE GMBH, STAND 11/2023

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für diesen und alle künftigen Verträge der TRADEX., ein Geschäftsbereich der Auto Mega Store GmbH (nachfolgend „Besteller“) mit Lieferanten im unternehmerischen Verkehr, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Lieferbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, dass der Besteller ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Insbesondere stellt die bloße Bezugnahme auf ein Schreiben des Lieferanten, das seine Lieferbedingungen enthält oder auf solche verweist, kein Einverständnis des Bestellers mit der Geltung jener Lieferbedingungen dar. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Besteller in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Einkaufsbedingungen oder gesetzlichen Bestimmungen abweichender Bedingungen des Lieferanten Lieferungen / Leistungen vorbehaltlos annimmt oder Zahlungen leistet.
1.2 Andere Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn der Besteller sich schriftlich damit einverstanden erklärt.


2. Angebot - Angebotsunterlagen

2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot genau an die Anfrage zu halten und im Falle von Abweichungen ausdrücklich darauf hinzuweisen. Bestellungen und Bestelländerungen erfolgen schriftlich. Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen anzunehmen.
2.2 Unterbreitet der Lieferant ein Angebot und Kostenvoranschläge, erfolgen diese unentgeltlich und begründen keine Verpflichtung für den Besteller. Kostenvoranschläge werden nur nach schriftlicher Vereinbarung vergütet.
2.3 Unbeschadet sonstiger Rechte kann der Besteller bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses oder wenn über das Vermögen des Lieferanten das Insolvenzverfahren beantragt wird oder wenn der Lieferant ohne rechtfertigenden Grund fälligen wesentlichen Verpflichtungen nicht nachkommt und der Lieferant den Vertrag noch nicht oder nicht vollständig erfüllt hat vom Vertrag zurücktreten oder bei Dauerschuldverhältnissen das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.


3. Preise - Zahlungsbedingungen

3.1 Bedingungen für die Fälligkeit der Forderungen des Lieferanten sind es, dass der Besteller nachprüfbare und formal richtige Steuerbelege zur Verfügung hat. 3.2 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer einschließlich Verpackung, Versicherung, Transport-, Fracht- und Lagerkosten. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung DAP (Incoterms 2020), einschließlich Verpackung ein. Die Rückgabe der Verpackung bedarf besonderer Vereinbarung.
3.3 Zahlungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Lieferung netto.
3.4 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen und Preisen und lässt die Rechte des Bestellers wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung / Leistung, die Prüfungsrechte des Bestellers sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstanden, unberührt.
3.5 Dem Besteller stehen die gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte uneingeschränkt zu.


4. Lieferzeit

4.1 Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.
4.2 Zur Rechtzeitig und Vollständigkeit der Lieferung gehört auch die vereinbarungsgemäße Lieferung von Datenblättern und Gebrauchsanweisungen.
4.3 Sobald der Lieferant erkennen kann, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen – unabhängig von den Ursachen der Verzögerung – ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig ausführen kann, hat er dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich anzuzeigen. Der Besteller ist berechtigt, sämtliche sich aus der schuldhaften Nichtanzeige ergebenden Rechte gegen den Lieferanten geltend zu machen. Die vorbehaltslose Annahme einer verspäteten (Teil-)Lieferung / (Teil-)Leistung stellt keinen Verzicht des Bestellers auf Rechte im Hinblick auf die nicht rechtzeitige (Teil-)Lieferung / (Teil-)Leistung dar.
4.4 Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere ist der Besteller berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt zu verlangen. Verlangt der Besteller Schadensersatz, steht dem Lieferanten das Recht zu, dem Besteller nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.


5. Lieferung, Dokumente

5.1 Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, DAP (Incoterms 2020) zu erfolgen.
5.2 Ursprungszeugnisse, Lieferantenerklärungen und sonstige gegebenenfalls erforderliche Ursprungsnachweise sowie sämtliche Dokumente und Zertifikate, die für die weitere Ausfuhr im Rahmen und außerhalb der Europäischen Union notwendig sind, wird der Lieferant mit allen erforderlichen Angaben versehen, bzw. beschaffen und dem Besteller ordnungsgemäß zur Verfügung stellen.


6. Mängeluntersuchung - Mängelhaftung

6.1 Die gesetzliche Obliegenheit des Bestellers zur Wareneingangskontrolle beschränkt sich darauf, dass auf Menge, Typ, äußerlich erkennbare Mängel wie Transportschäden und sonstige offenkundige Mängel hin unverzüglich untersucht wird. Der Besteller ist verpflichtet, offene und versteckte Mängel unverzüglich, allerdings nicht vor Ablauf von 5 Werktagen (Mo - Fr) nach Lieferung bzw. Entdeckung, dem Lieferanten anzuzeigen.
6.2 Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jedem Fall sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6.3 Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht.
6.4 Die gesetzlichen und/oder vertraglich vereinbarten Ansprüche und Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen der Hemmung der Verjährung ist die Verjährung von Ansprüchen und Rechten bei Mängeln auch während der zwischen Mängelrüge und Mängelbeseitigung liegenden Zeit gehemmt. Für ganz oder teilweise neu gelieferte, ersetzte oder nachgebesserte Lieferungen oder Leistungen beginnt die Verjährungsfrist erneut.


7. Produkthaftung, Freistellung, Haftpflichtversicherungsschutz

7.1 Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, den Besteller insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
7.2 Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinne der Ziffer 7.1 ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB oder gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von dem Besteller durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird der Besteller den Lieferanten soweit möglich und zumutbar unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.
7.3 Der Lieferant muss einen Haftpflichtversicherungsschutz mit branchenüblichen Konditionen, Mindestdeckungssumme von 2 Mio. Euro pro Schadensereignis, für die Dauer der Vertragsbeziehung einschließlich Garantie und Verjährungsfrist unterhalten. Der Lieferant muss dies auf Verlangen dem Besteller nachweisen; geringere Deckungssummen sind im Einzelfall mit dem Besteller abzustimmen.


8. Eigentumsvorbehalt

Soweit ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Lieferanten vereinbart wird, hat dieser zunächst die Wirkung eines einfachen Eigentumsvorbehalts. Der Besteller ist insbesondere dazu berechtigt, die Lieferung jederzeit zu verarbeiten.


9. Geheimhaltung

Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen sie nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung offengelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist.


10. Schlussbestimmungen

10.1 Der Lieferant darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers auf die bestehende Geschäftsverbindung hinweisen.
10.2 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung oder von Teilen einer Bestimmung des Vertrages ist auf Bestand und Fortdauer des jeweiligen Vertrages ohne Einfluss.
10.3 Gerichtsstand ist der Sitz des Bestellers oder – nach Wahl des Bestellers – der allgemeine Gerichtsstand des Lieferanten.
10.4 Die Beziehungen zwischen Besteller und Lieferant unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts/CISG und der deutschen Kollisionsregeln. Handelsübliche Klauseln sind nach den Incoterms 2020 auszulegen.

VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR DEN B2B AUTOHANDEL VON TRADEX.,
EIN GESCHÄFTSBEREICH DER AUTO MEGA STORE GMBH, STAND 11/2023

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche Verkäufe der TRADEX., ein Geschäftsbereich der Auto Mega Store GmbH (nachfolgend „Verkäufer“), im Bereich des B2B-Autohandels an Kunden im unternehmerischen Verkehr, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sie gelten sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Geschäfte. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.


2. Angebot - Vertragsschluss

2.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt oder die bestellte Ware liefert.
2.3 Abweichungen von getroffenen Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.


3. Preise - Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Der Kaufpreis ist sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.3 Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.


4. Lieferung - Lieferfristen

4.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verkäufers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
4.2 Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich schriftlich vereinbart wurden.
4.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
4.4 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.


5. Mängelrügen - Gewährleistung

5.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel oder Abweichungen von der Bestellung dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Mängel müssen innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung geltend gemacht werden, andernfalls erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
5.2 Mängelrügen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, es sei denn, die Zurückhaltung oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erfolgt aufgrund eines offensichtlichen Mangels und ist vom Verkäufer schriftlich anerkannt.
5.3 Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen.


6. Haftung

6.1 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2 Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzungen der Verletzung.